In der Schweiz sind die Massnahmen der EU-Ökodesign-Verordnung in die Energiestrategie 2050 eingebettet. Für Lampen und Leuchten bedeutet dies auch die Übernahme der Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union (EU) 2019/2020 ab dem 1. September 2021.

Diese beinhaltet eine stufenweise «Ausphasung» energieintensiver Halogen-, Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen und deren Ersatz durch LED Technik. «Klassische» Leuchtmittel dürfen künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Allerdings dürfen bereits im Handel befindliche Waren weiterverkauft und erworbene Lampen auch weiterhin betrieben werden.

Konkret bedeutet das:

Ab 1. September 2021 werden Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, lineare Hochvolt-Halogenlampen und Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor ausgephast.

Ab 1. September 2023 werden verschiedene Leuchtstofflampen, Hochvolt- und Niedervolt-Halogenlampen ausgephast.

Weiterhin betrieben werden dürfen Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät, lichtstarke Hochvolt-Halogenlampen, T5-Leuchstofflampen, kreisförmige Leuchtstofflampen und verschiedene Hochdruck-Entladungslampen (mit Ausnahmen), aber auch Lampen für Spezialanwendungen.

 

Planung ist die Mutter der Nachhaltigkeit

Nach diesen beiden Terminen (1. September 2021 und 1. September 2023) können für bestehende Lichtinstallationen allenfalls gewisse Wartungsprobleme entstehen, da künftig kein Ersatz für ausgefallene Lampen mehr besteht.

Das Hamstern und Horten von bald verbotenen Lichtquellen ist sicher nicht die Lösung. Je nach bestehenden Leuchten oder Anlagen kann der Planungsaufwand unterschiedlich hoch sein. Das Ziel ist ja, dass künftige Lichtinstallationen nachhaltiger sind als die bestehenden.

Nachhaltigkeit entsteht nicht zufällig – sie ist eine Frage der Planung. Vor allem für grössere Anlagen wie Turnhallen, Verkaufs- und Produktionsflächen, aber auch für Büros sind entsprechend frühzeitige Überlegungen wichtig.

Je nach angepeiltem Einsparpotenzial ist der Planungsbedarf unterschiedlich.

Die Speri & Bütler AG bietet verschiedene Lösungen an. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gerne!