Ist die Elektrogeräteprüfung obligatorisch?

Ja – für ALLE Firmen und Unternehmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter und Kunden!
Unternehmen müssen sicherstellen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch für den Benutzer oder die Umgebung keine Gefahr ausgeht.

Alle Firmen und Unternehmen müssen zum Schutz ihrer Mitarbeiter und Kunden sicherstellen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch für den Benutzer oder die Umgebung keine Gefahr ausgeht.
Die dafür geschaffene und per Frühling 2018 veröffentlichte schweizerische normative Regel SNR 462638 ist auf Basis der DIN VDE 0701-0702 entstanden und beschreibt die entsprechende Prüfung. Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei auf Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000 VAC wie z.B. Elektrowerkzeuge, Verlängerungen, Kabelrollen, Kaffeemaschinen, Mikrowellengeräte, Hauhaltgeräte, Computer, Netzteile für Notebooks, Bildschirme – generell alles was mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt wird.
Die Prüfungen müssen bei Umbau, Instandsetzung bzw. Reparatur von elektrischen Betriebsmitteln und auch als Wiederholungsprüfung erfolgen, die empfohlenen Fristen für letztere sind unterschiedlich und betragen beispielsweise 12 Monate für Geräte in Industrie, Baustellen, gewerblich genutzte Küchen, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Feuerwehren, Laboratorien und 24 Monate für Bürobetriebe, Hotels, Heime und Pflegestationen. Für medizinisch genutzte Geräte und solche im Bergbau und Ex-Bereiche gelten gesonderte Vorschriften.
Jeder Unternehmer, Manager und insbesondere Unterhaltsverantwortliche ist persönlich verantwortlich für die Sicherheit der ihm unterstellten Angestellten. Bis jetzt wurde die Geräteprüfung nur sporadisch von einigen wenigen Unternehmen vollzogen. Mit der Einführung der SNR 462638 steigt der Druck und die Klarheit der Pflicht zur Prüfung elektrischer Geräte für die Unternehmen bzw. Arbeitgeber. Dies ist nachvollziehbar, denn die Angestellten sollen sichere Arbeitsplätze und Geräte nutzen können. Unfälle durch einen elektrischen Schlag bzw. Sekundärfolgen sollen bestmöglich vermieden werden.
Die Speri Bütler AG hat sich daher in der Geräteprüfung spezialisiert und ihr Dienstleistungsangebot entsprechend erweitert. Ab sofort können Sie Ihre Geräte nach SNR 462638 prüfen lassen.

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