Leuchtmittelverbot Ausphasung 2023
Der schweizerische Stromverbrauch für Beleuchtung macht in der Gesamtrechnung rund 10% aus. Bereits seit dem Jahr 2021 müssen deshalb alle Lichtquellen mit der neuen Energieetikette deklariert werden. Auf ihr muss ersichtlich sein, zu welcher Energieeffizienzklasse das entsprechende Produkt zählt und wie hoch der Stromverbrauch pro 1’000 Betriebsstunden ist.
Ab 2023 gelten neue Anforderungen an die Lichtquellen bezüglich des Quecksilbers, welches in ihnen enthalten ist. Die Schweiz übernimmt diese identisch von der EU basierenden Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Aufgrund dieser Übernahme muss nun die stufenweise Ausphasung energieintensiver Halogen-, Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen und deren Ersatz durch LED-Technik erfolgen.
Ab wann gilt das Verbot?
Mit dem Begriff der Ausphasung meint die Beleuchtungsbranche das schrittweise eingeführte Verkaufsverbot. Das Verkaufsverbot für Leuchtstofflampen unterteilt sich in mehrere Etappen. Ab Februar 2023 dürfen keine kompakten Leuchtstofflampen und Ringleuchten mehr verkauft werden. Ab August gilt dasselbe Verbot schliesslich auch noch für Leuchtstoffröhren.
Waren welche sich bereits im Handel befinden dürfen noch verkauft werden, aber keine mehr in den Verkehr gebracht.
Welche Lösungen sind möglich?
- Leuchtmittelaustausch: Ihre konventionellen Leuchten werden durch ein LED-Retrofit ersetzt und dadurch der Energieverbrauch deutlich geringer. Bei dieser Lösungsvarianten sind die Kompatibilität mit vorhandener Fassungen und Vorschaltgeräten, die Lichtverteilung und Lichtqualität aber auch das Dimmverhalten genauer zu überprüfen und abzuklären.
- Leuchtenersatz: Die komplette Leuchte wird ausgetauscht. Mit dem Einbau einer LED-Komplettleuchte erreichen Sie eine höhere Lichtausbeute und eine deutlich höhere Effizienz als mit dem Retrofit-Leuchtmittel.
- Leuchtenplanung: Mit einer individuellen Leuchtenplanung und Konzeptionierung nach Ihren Bedürfnissen kann die beste Lösung erreicht werden. Sie erhalten einen maximalen Nutzerkomfort und den effizientesten Einsatz der LED-Leuchten.
LED im Vergleich zu Leuchtstoffröhren
Den meisten kommt bei LED als Erstes der geringe Stromverbrauch in den Sinn. Die Leuchten haben aber auch noch weitere Vorteile. Das Licht flackert nicht, die Nutzungsdauer ist um ein Vielfaches länger und die Entsorgung ist unproblematisch und ohne grosse Anforderungen.
Mit der Schweizer Energiestrategie 2050 wurde unter anderem die Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union (EU) 2019/2020 übernommen. Neben der stufenweise erfolgenden Ausphasung energieintensiver Halogen-, -Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen sind in ihr auch verschärfte Anforderungen an Leuchtmittel festgehalten. Die Vorschriften betreffen die Energieeffizienz und die verwendeten Materialien, denn die müssen umweltgerecht getrennt entsorgt werden können. Diese Anforderungen erfüllen die alten Leuchtmittel nicht. Aus diesem Grund steigen wir auf quecksilberfreie und energieeffiziente LED-Leuchtmittel um.
Was sind die Auswirkungen des Verbots?
Nicht nur der Planet wird vom Verbot von Leuchtstofflampen profitieren, sondern auch Sie. Mit der stufenweise erfolgenden Ausphasung inneffizienter Leuchtmittel werden vermehrt energieeffiziente Lösungen produziert und angeboten. Durch deren Verwendung lassen sich die Energiekosten im eigenen Haushalt oder der eignen Firma senken.
Wenn der Zeitpunkt des endgültigen Verbots im September gekommen ist, können die LED-Produkte von einer Preissteigerung betroffen sein und für ihr Umrüstungsprojekt Mehrkosten verursachen.
Was passiert mit den alten Leuchtstofflampen?
Üblicherweise sind Leuchtstoffröhren mit Edelgasen wie Neon, Helium, Stickstoff, Kohlendioxid, Krypton oder Argon gefüllt, oft auch in Kombination mit Quecksilber. All diese Substanzen gelten als gesundheitsschädlich und umweltschädlich. Daher zählen sie zum Sondermüll und erfordern eine gesonderte, professionelle Entsorgung. Es ist verboten, die betroffenen Lampen im Hausmüll oder im Altglascontainer zu entsorgen.
Prozess der Entsorgung
- Rückgabe/Sammlung
- Manuelle Sortierung
- Mechanische Verarbeitung
- Schadstoff-Trennung
- Mechanische Sortierung der Materialien
- Gewinn von Sekundärrohstoffen
- Übersicht
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Ab wann gilt das Verbot?
Mit dem Begriff der Ausphasung meint die Beleuchtungsbranche das schrittweise eingeführte Verkaufsverbot. Das Verkaufsverbot für Leuchtstofflampen unterteilt sich in mehrere Etappen. Ab Februar 2023 dürfen keine kompakten Leuchtstofflampen und Ringleuchten mehr verkauft werden. Ab August gilt dasselbe Verbot schliesslich auch noch für Leuchtstoffröhren.
Waren welche sich bereits im Handel befinden dürfen noch verkauft werden, aber keine mehr in den Verkehr gebracht.
- Ausphasung
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- Lösung
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Welche Lösungen sind möglich?
- Leuchtmittelaustausch: Ihre konventionellen Leuchten werden durch ein LED-Retrofit ersetzt und dadurch der Energieverbrauch deutlich geringer. Bei dieser Lösungsvarianten sind die Kompatibilität mit vorhandener Fassungen und Vorschaltgeräten, die Lichtverteilung und Lichtqualität aber auch das Dimmverhalten genauer zu überprüfen und abzuklären.
- Leuchtenersatz: Die komplette Leuchte wird ausgetauscht. Mit dem Einbau einer LED-Komplettleuchte erreichen Sie eine höhere Lichtausbeute und eine deutlich höhere Effizienz als mit dem Retrofit-Leuchtmittel.
- Leuchtenplanung: Mit einer individuellen Leuchtenplanung und Konzeptionierung nach Ihren Bedürfnissen kann die beste Lösung erreicht werden. Sie erhalten einen maximalen Nutzerkomfort und den effizientesten Einsatz der LED-Leuchten.
- Vorteile von LED
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LED im Vergleich zu Leuchtstoffröhren
Den meisten kommt bei LED als Erstes der geringe Stromverbrauch in den Sinn. Die Leuchten haben aber auch noch weitere Vorteile. Das Licht flackert nicht, die Nutzungsdauer ist um ein Vielfaches länger und die Entsorgung ist unproblematisch und ohne grosse Anforderungen.
Mit der Schweizer Energiestrategie 2050 wurde unter anderem die Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union (EU) 2019/2020 übernommen. Neben der stufenweise erfolgenden Ausphasung energieintensiver Halogen-, -Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen sind in ihr auch verschärfte Anforderungen an Leuchtmittel festgehalten. Die Vorschriften betreffen die Energieeffizienz und die verwendeten Materialien, denn die müssen umweltgerecht getrennt entsorgt werden können. Diese Anforderungen erfüllen die alten Leuchtmittel nicht. Aus diesem Grund steigen wir auf quecksilberfreie und energieeffiziente LED-Leuchtmittel um.
- Auswirkungen
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Was sind die Auswirkungen des Verbots?
Nicht nur der Planet wird vom Verbot von Leuchtstofflampen profitieren, sondern auch Sie. Mit der stufenweise erfolgenden Ausphasung inneffizienter Leuchtmittel werden vermehrt energieeffiziente Lösungen produziert und angeboten. Durch deren Verwendung lassen sich die Energiekosten im eigenen Haushalt oder der eignen Firma senken.
Wenn der Zeitpunkt des endgültigen Verbots im September gekommen ist, können die LED-Produkte von einer Preissteigerung betroffen sein und für ihr Umrüstungsprojekt Mehrkosten verursachen.
- Entsorgung
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Was passiert mit den alten Leuchtstofflampen?
Üblicherweise sind Leuchtstoffröhren mit Edelgasen wie Neon, Helium, Stickstoff, Kohlendioxid, Krypton oder Argon gefüllt, oft auch in Kombination mit Quecksilber. All diese Substanzen gelten als gesundheitsschädlich und umweltschädlich. Daher zählen sie zum Sondermüll und erfordern eine gesonderte, professionelle Entsorgung. Es ist verboten, die betroffenen Lampen im Hausmüll oder im Altglascontainer zu entsorgen.
Prozess der Entsorgung
- Rückgabe/Sammlung
- Manuelle Sortierung
- Mechanische Verarbeitung
- Schadstoff-Trennung
- Mechanische Sortierung der Materialien
- Gewinn von Sekundärrohstoffen
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